Blog · 29. September 2026

Verträge und Versicherungen des Verstorbenen kündigen: die Übersicht für Angehörige

Wenn ein Mensch stirbt, laufen seine Verträge zunächst einfach weiter. Strom, Telefon, Zeitschriftenabo, Versicherungen: All das bucht sich weiter ab, bis jemand aktiv wird. Für Angehörige ist das oft der unangenehmste Teil der Nachlassregelung, weil er viel Schreibkram bedeutet und wenig mit dem eigentlichen Abschied zu tun hat. Trotzdem lohnt es sich, diese Aufgabe zügig und systematisch anzugehen, denn jeder Monat Verzögerung kostet in der Regel bares Geld.

Warum Sie damit nicht zu lange warten sollten

Verträge kündigen sich nicht von selbst. Solange niemand widerspricht, laufen Abbuchungen vom Konto des Verstorbenen weiter, auch wenn das Konto längst gesperrt sein sollte oder als Erbe auf Sie übergegangen ist. Bei manchen Versicherungen, etwa der privaten Haftpflicht oder der Hausratversicherung, kann es sogar rechtliche Unsicherheiten geben, wenn die Wohnung nach dem Tod leer steht und niemand die Police angepasst hat. Deshalb gehört die Übersicht über bestehende Verträge zu den ersten Aufgaben, die Sie parallel zur Organisation der Beerdigung erledigen sollten.

Welche Verträge typischerweise betroffen sind

Die Anzahl der Verträge, die ein einzelner Haushalt über die Jahre ansammelt, wird häufig unterschätzt. Gehen Sie am besten die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch, dort finden Sie die meisten wiederkehrenden Abbuchungen. Zu den häufigsten Positionen zählen:

  • Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge
  • Rundfunkbeitrag
  • Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabos
  • Vereinsmitgliedschaften und Fördermitgliedschaften
  • Streaming-Dienste und Software-Abonnements
  • Fitnessstudio oder ähnliche Vertragsbindungen
  • Kredite, Ratenzahlungen und Leasingverträge

Nicht jeder Vertrag muss gekündigt werden. Manche Versicherungen, etwa die Wohngebäudeversicherung bei einem geerbten Haus, sollten Sie eher auf die Erbengemeinschaft umschreiben lassen, statt sie zu beenden. Prüfen Sie deshalb jeden Vertrag einzeln, bevor Sie pauschal kündigen.

So gehen Sie beim Kündigen konkret vor

Für die meisten Kündigungen benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde, in manchen Fällen zusätzlich einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Halten Sie mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde bereit, da viele Anbieter Originale oder beglaubigte Abschriften verlangen und diese nicht zurückschicken. Ein bewährtes Vorgehen sieht so aus:

  • Erstellen Sie eine Liste aller gefundenen Verträge mit Anbieter, Vertragsnummer und Kündigungsfrist
  • Schreiben Sie jeden Anbieter einzeln an, am besten schriftlich per Post oder E-Mail mit Lesebestätigung
  • Fügen Sie die Sterbeurkunde als Kopie bei und verweisen Sie auf das Sonderkündigungsrecht im Todesfall
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Enddatums
  • Klären Sie, ob und wie viel Guthaben oder Rückerstattung Ihnen zusteht

Bei vielen Verträgen gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, das eine Kündigung außerhalb der regulären Frist erlaubt. Das gilt zum Beispiel häufig bei Mobilfunk- und Fitnessstudioverträgen. Verlassen Sie sich aber nicht blind darauf, sondern lesen Sie die Vertragsbedingungen oder fragen Sie direkt beim Anbieter nach, welche Regelung für den konkreten Vertrag gilt.

Besonderheiten bei Versicherungen

Versicherungen verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil hier oft Geld an die Erben ausgezahlt wird oder umgekehrt Beiträge zurückerstattet werden können. Eine Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung muss dem Versicherer gemeldet werden, damit die Auszahlung an die Begünstigten erfolgen kann. Das ist unabhängig davon, ob diese Person auch gesetzlicher Erbe ist. Bei der privaten Krankenversicherung endet der Vertrag mit dem Tod, es kann aber sein, dass zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden. Bei der Kfz-Versicherung müssen Sie klären, ob das Fahrzeug verkauft, abgemeldet oder von einem Erben weitergenutzt wird, denn davon hängt ab, ob der Vertrag endet oder übertragen wird.

Häufige Fehler, die Angehörige machen

In der Praxis passieren bei diesem Thema immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, kann sie leicht vermeiden:

  • Konten werden zu früh komplett gesperrt, bevor alle nötigen Lastschriften wie Bestattungskosten abgebucht wurden
  • Verträge werden gekündigt, ohne vorher zu prüfen, ob eine Übertragung sinnvoller wäre
  • Kündigungen werden nur telefonisch ausgesprochen und später nicht anerkannt, weil keine Bestätigung vorliegt
  • Kleinere Abos wie Zeitschriften oder Vereinsbeiträge werden schlicht vergessen, weil sie nicht über das Konto, sondern per Rechnung laufen
  • Rückerstattungsansprüche werden nicht geltend gemacht, weil niemand danach fragt

Gerade die vergessenen Kleinverträge summieren sich über Monate zu spürbaren Beträgen. Es lohnt sich daher, wirklich jede Position auf dem Kontoauszug einzeln zu prüfen und nicht nur die offensichtlich großen Verträge im Blick zu haben.

Der Zusammenhang mit der Wohnungs- und Nachlassauflösung

Vertragskündigungen und die eigentliche Räumung der Wohnung hängen enger zusammen, als viele denken. Strom und Wasser sollten Sie zum Beispiel nicht sofort abmelden, solange noch geräumt und geputzt werden muss, sonst stehen die Handwerker oder Helfer plötzlich ohne Licht da. Auch die Hausratversicherung sollte erst enden, wenn die Wohnung tatsächlich leer und übergeben ist, damit Sie während der Räumung abgesichert bleiben. Stimmen Sie den Zeitpunkt der Kündigungen deshalb mit dem Ablauf der Wohnungsauflösung ab, statt beides getrennt voneinander zu organisieren.

Wenn Ihnen die Zeit oder der Überblick fehlt

Nicht jede Familie hat die Kapazität, sich neben der Trauer auch noch durch Aktenordner und Vertragsunterlagen zu arbeiten. Ein erfahrener Dienstleister für Nachlassauflösungen kennt die üblichen Anbieter, Fristen und Formulierungen und kann Ihnen helfen, den Papierkram zu strukturieren, während gleichzeitig die Wohnung geräumt wird. So sparen Sie Zeit und vermeiden, dass wichtige Kündigungen im Trubel untergehen.

Wenn Sie sich bei der Nachlassauflösung Unterstützung wünschen, sei es bei der Organisation der Verträge, der Räumung oder beiden zusammen, fordern Sie unverbindlich ein Angebot an: unverbindliches Angebot anfordern.

Umfasst der Nachlass einen kompletten Haushalt, greift die Haushaltsauflösung.

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