Blog · 6. Oktober 2026

Versicherungsschutz während der Nachlassauflösung: Leerstand, Haftung und Diebstahl absichern

Wenn eine Wohnung oder ein Haus nach einem Todesfall leer steht, denken die meisten Angehörigen zuerst an Behörden, Testament und die eigentliche Räumung. Der Versicherungsschutz für die leerstehende Immobilie gerät dabei oft aus dem Blick. Dabei kann genau das zum Problem werden: Viele Policen des Verstorbenen erlöschen nicht automatisch mit dem Tod, sondern laufen zunächst weiter oder verlieren im Schadensfall ihre Wirkung, wenn eine Wohnung über längere Zeit unbewohnt ist und niemand die Versicherung darüber informiert hat. Wer sich frühzeitig kümmert, vermeidet im Ernstfall einen finanziellen Zusatzschaden obendrauf.

Warum Versicherungsschutz während der Räumung überhaupt relevant ist

Zwischen dem Todesfall und der endgültigen Übergabe der Wohnung vergehen häufig mehrere Wochen, manchmal Monate. In dieser Zeit steht die Immobilie leer oder wird nur sporadisch von Angehörigen betreten, um Dinge zu sichten und zu räumen. Genau diese Phase ist versicherungstechnisch heikel: Ein Rohrbruch, ein Blitzschlag, ein Einbruch oder ein Wasserschaden durch eine undichte Leitung bleiben möglich, auch wenn niemand mehr dauerhaft vor Ort ist. Bleibt der Schaden lange unbemerkt, weil niemand regelmäßig nach dem Rechten sieht, können die Folgen deutlich größer ausfallen als in einer bewohnten Wohnung.

Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Leerstand informieren

Die Wohngebäudeversicherung läuft in der Regel über die Erben weiter, bis das Haus verkauft oder anderweitig geklärt ist. Entscheidend ist, dass Sie den Versicherer über den Leerstand informieren. Viele Verträge enthalten sogenannte Obliegenheiten für unbewohnte Immobilien, etwa dass die Heizung in der kalten Jahreszeit weiterlaufen muss oder dass die Wasserzufuhr abgestellt wird, wenn niemand regelmäßig vorbeischaut. Wird diese Meldepflicht versäumt, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Das Gleiche gilt für die Hausratversicherung: Sie schützt die noch vorhandenen Möbel, Geräte und persönlichen Gegenstände, allerdings oft nur eingeschränkt, wenn die Wohnung als unbewohnt gilt. Ein kurzer Anruf beim Versicherer klärt, welche Bedingungen für die Übergangszeit gelten und was Sie als Erbe konkret beachten müssen.

Haftpflicht: Wer haftet bei Schäden während der Räumung

Während der Nachlassauflösung sind häufig mehrere Personen in der Wohnung unterwegs: Angehörige, Helfer, manchmal ein beauftragtes Entrümpelungsunternehmen. Kommt es dabei zu einem Schaden, etwa weil eine schwere Vitrine beim Tragen eine Wand beschädigt oder ein Wasserhahn versehentlich aufgedreht bleibt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich haften Erben für Schäden, die während ihrer Verantwortung für den Nachlass entstehen, ähnlich wie ein Eigentümer. Eine private Haftpflichtversicherung der Erben kann hier greifen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Beauftragen Sie ein professionelles Unternehmen für die Räumung, sollte dieses über eine eigene Betriebshaftpflicht verfügen. Fragen Sie das vor Beauftragung aktiv nach und lassen Sie sich das bestätigen, bevor die Arbeiten beginnen.

Diebstahl- und Einbruchschutz für leerstehende Wohnungen

Leerstehende Wohnungen sind ein beliebtes Ziel für Einbrecher, gerade wenn sich herumspricht, dass dort niemand mehr wohnt oder regelmäßig nach dem Rechten sieht. Ein paar einfache Maßnahmen verringern das Risiko spürbar:

  • Rollläden nicht dauerhaft geschlossen lassen, das signalisiert Abwesenheit
  • Post regelmäßig leeren oder einen Nachsendeauftrag einrichten
  • Wertgegenstände und Dokumente möglichst früh aus der Wohnung entfernen und sicher verwahren
  • Nachbarn informieren und um ein Auge auf die Wohnung bitten
  • Bei längerem Leerstand über eine zusätzliche Absicherung gegen Einbruchdiebstahl nachdenken, falls die bestehende Police das nicht ausreichend abdeckt

Sollte es trotzdem zu einem Einbruch kommen, hilft eine zeitnahe Meldung bei der Polizei und beim Versicherer, auch wenn der eigentliche Schaden erst später vollständig erfasst werden kann, weil nicht sofort klar ist, was überhaupt noch vorhanden war.

Helfer absichern: Was bei Mithilfe von Familie und Freunden zu beachten ist

Oft packen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn bei der Räumung mit an. Das spart Geld, bringt aber ein eigenes Risiko mit sich: Verletzt sich jemand beim Tragen von Möbeln oder beim Arbeiten auf der Leiter, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in solchen privaten Hilfssituationen in der Regel nicht automatisch, anders als bei einem Arbeitsverhältnis. Prüfen Sie daher, ob eine private Unfallversicherung der jeweiligen Helfer besteht, und sprechen Sie offen an, dass bei größeren körperlichen Arbeiten ein gewisses Restrisiko bleibt. Bei schweren oder sperrigen Gegenständen, etwa alten Schränken oder Klavieren, ist es oft sinnvoller, erfahrene Kräfte mit entsprechender Ausrüstung und Absicherung zu beauftragen, statt das Risiko auf private Helfer zu verlagern.

Häufige Fehler bei der Versicherungsfrage

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Versäumnisse. Dazu gehört, den Leerstand nicht oder zu spät zu melden, obwohl die Wohnung schon Wochen unbewohnt ist. Ebenso häufig: Policen des Verstorbenen werden gekündigt, bevor die Räumung abgeschlossen ist, sodass die Wohnung in der entscheidenden Phase gar nicht mehr versichert ist. Auch die Annahme, die Hausratversicherung des Verstorbenen laufe automatisch unbegrenzt weiter und decke alle Schäden während der Räumung ab, führt im Ernstfall oft zu Enttäuschung. Ein weiterer klassischer Fehler ist, Handwerker oder Räumfirmen zu beauftragen, ohne nach deren Versicherungsschutz zu fragen, und sich dann im Schadensfall ungeschützt wiederzufinden.

Checkliste für den Versicherungsschutz während der Nachlassauflösung

Diese Punkte helfen Ihnen, nichts Wichtiges zu übersehen:

  • Wohngebäude- und Hausratversicherung über den Leerstand informieren und Bedingungen erfragen
  • Eigene private Haftpflichtversicherung auf Gültigkeit während der Nachlassauflösung prüfen
  • Bei Beauftragung einer Räumfirma den Nachweis einer Betriebshaftpflicht verlangen
  • Einbruchschutz organisieren, solange die Wohnung unbewohnt bleibt
  • Mit Helfern offen über das Verletzungsrisiko und fehlenden Unfallschutz sprechen
  • Kündigungen bestehender Policen erst nach vollständigem Abschluss der Räumung vornehmen

Diese Vorbereitung nimmt zwar etwas Zeit in Anspruch, schützt Sie als Erben aber vor unangenehmen Überraschungen, gerade in einer ohnehin belastenden Phase.

Wenn Sie sich bei der Organisation der Nachlassauflösung Unterstützung wünschen und dabei auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen im Blick behalten möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern an und klären Sie die nächsten Schritte in Ruhe mit uns.

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