Blog · 27. Juli 2026
Mietwohnung eines Verstorbenen kündigen und räumen
War der Verstorbene Mieter, muss die Wohnung gekündigt und geräumt an den Vermieter zurückgegeben werden. Dabei laufen zwei Dinge parallel: die Kündigung und die eigentliche Räumung.
Die Kündigung
Beim Tod eines Mieters gelten besondere Fristen. Erben treten in das Mietverhältnis ein und können es meist mit verkürzter Frist kündigen. Die genauen Regeln klären Sie am besten mit dem Vermieter oder einem Anwalt – hier geht es um Ihre finanzielle Belastung, denn die Miete läuft bis zum Ende der Frist weiter.
Die Räumung
Innerhalb der Kündigungsfrist sollte die Wohnung besenrein übergeben werden. Wir sichern zuerst Dokumente und Wertsachen, räumen dann die komplette Wohnung und entsorgen den Hausrat fachgerecht. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um kleinere Schönheitsreparaturen, damit die Übergabe reibungslos gelingt.
Zeit sparen lohnt sich
Weil die Miete weiterläuft, spart eine zügige Räumung bares Geld. Melden Sie sich früh – wir finden meist innerhalb weniger Tage einen Termin. Mehr zur Nachlassauflösung.
Passende Leistungen: Nachlassauflösung · Entrümpelung · Entsorgung
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.