Blog · 14. August 2026

Mietwohnung eines Verstorbenen auflösen: Fristen und Ablauf

Bei einer gemieteten Wohnung läuft die Zeit: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Todesfall, und die Kündigungsfristen sind oft knapp. Deshalb lohnt es sich, früh mit der Vermietung zu sprechen.

Klären Sie, bis wann die Wohnung besenrein übergeben werden soll. Danach gilt es, den Hausrat zu sichten, Wertvolles und Andenken zu bewahren und den Rest fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.

Damit Sie die Frist sicher einhalten, räumen wir die Wohnung komplett und übergabefertig. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit der Hausverwaltung ab. So vermeiden Sie unnötige Mietkosten für einen weiteren Monat.

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