Blog · 26. Juli 2026

Erbengemeinschaft: den Nachlass gemeinsam auflösen

Erben mehrere Personen gemeinsam, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Bei der Auflösung des Nachlasses müssen dann alle an einem Strang ziehen – das klingt kompliziert, lässt sich aber gut organisieren.

Gemeinsam entscheiden

Grundsätzlich müssen sich alle Miterben über die Auflösung einig sein. Sinnvoll ist, eine Person als Ansprechpartner zu benennen, die Absprachen mit dem Räumungsbetrieb koordiniert. Das beschleunigt Entscheidungen und vermeidet Missverständnisse.

Erinnerungsstücke fair verteilen

Bevor geräumt wird, sollten persönliche Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft verteilt werden. Ein gemeinsamer Rundgang – oder Fotos für weiter entfernt wohnende Miterben – schafft Klarheit und beugt späterem Streit vor.

Transparenz schafft Vertrauen

Damit sich alle Beteiligten sicher fühlen, dokumentieren wir auf Wunsch den Ablauf. So können alle Miterben nachvollziehen, was geschehen ist. Bei rechtlichen Fragen zur Aufteilung wenden Sie sich am besten an einen Notar. Die praktische Abwicklung übernehmen wir – auch aus der Ferne.

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